Wer sind wir

Als "Nächstenliebe" wird ein helfendes Handeln für andere Menschen bezeichnet. Und das ist es, was unsere Arbeit ermöglicht und braucht: Nächstenliebe. Wir sind ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Heute wird Nächstenliebe weitgehend mit selbstlosem Eintreten für andere (Altruismus) ohne Rücksicht auf deren soziale Stellung oder Verdienste gleichgesetzt. Doch mit Nächstenliebe kann auch eine Firma funktionieren. Denn vollen Einsatz für seine Klient*innen geben heißt nicht, dass man dies nicht gegenfinanzieren kann.

 

Und so arbeiten wir im Einzelnen:
  • Die Hilfeleistung wird als sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen und deren Familien und als Hilfe von Teilhabe und Partizipation konzipiert und umgesetzt.

  • Auf Hilfeanfragen durch Jugendämter/Sozialämter und Privatpersonen wird zeitnah reagiert.

  • Die Hilfen erfolgen 6-18 Monate, in Einzelfälle kürzer (z.B. als Clearing) oder länger zur Stabilisierung.

  • Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Ressourcen des jungen Menschen und/oder der Familie, auf den Verbleib im bestehenden sozialen Bezugssystem bzw. sind auf die Begleitung beim Aufbau eines neuen selbständigen Lebensfeldes gerichtet.

  • Hilfen zur Erziehung unterstützen den Erhalt und die Verbesserung der Selbsthilfe. Das Erreichen einer dauerhaften, stabilen Selbstständigkeit bei der Bewältigung der (all-)täglichen Lebensaufgaben steht bei der Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen im Vordergrund. Diese Maxime ist eine Verpflichtung für unsere sorgfältig ausgewählten Mitarbeiter*innen und anerkannten Fachkräfte.

  • Die Hilfen erfolgen ganzheitlich - flexibel, ziel - und ressourcenorientiert.

  • Es erfolgen interdisziplinäre Kooperationen, fachübergreifende Kommunikation und Vernetzung.

  • Prävention ist als Grundprinzip der Sozialarbeit von herausragender Bedeutung.

  • Es erfolgt immer eine fundierte, bedarfsorientierte Planung der Hilfeprozesse mit

  • Eine verpflichtende Einhaltung der Prozess- und Ergebnisorientierung in den Hilfen zur Erziehung ist grundlegend für die geleistete Arbeit und wird garantiert.

  • Unser Träger gewährleistet Zuverlässigkeit, Transparenz, Beteiligung und eine wertschätzende Fachaufsicht.

  • Kostenträger ist das zuständige Jugendamt oder Sozialamt. Eine Beteiligung der Sorgeberechtigten an den Kosten für die ambulanten Hilfen erfolgt nicht.

  • Die Beteiligung an den Kosten für stationäre Hilfen prüft das zuständige Jugendamt / Sozialamt. Ambulante Hilfen zur Erziehung erfolgen immer ohne eigene Kostenbeteiligung der Klient*innen. Die Kosten tragen das zuständige Jugendamt bzw. Sozialamt.

  • Bei Fragen zur Beantragung und Gewährleistung von Hilfen können Sie sich gern an unsere Ansprechpartner*innen wenden. Sollten Ihnen die Ansprechpartner*innen bei den jeweiligen Behörden nicht bekannt sein, unterstützen wir Sie gern bei der Kontaktaufnahme zum jeweiligen Jugendamt / Sozialamt.

  • Ihre Mitwirkung ist ausdrücklich gewollt und notwendig. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie gern dabei.


Das sind unsere Angebote:

*Ambulante Hilfen zur Erziehung:

  • Erziehungsbeistand/ Betreuungshilfe

  • Sozialpädagogische Familienhilfe

  • ​intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

  • Begleitete Umgänge

  • Beratung

 

*Integrative Hilfen und Unterstützung:

  • Flexible Schulbegleitung

  • Flexible Kitabegleitung

 

*Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung

  • *Familienanaloge Wohngruppen
  • *Trainingswohnen und Betreutes Einzelwohnen (BEW), zur Zeit noch nur Prenzlau
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